19.02.2014, von Rainer Büttner

Alarmübung Stromausfall JVA Ziegenhain

Am Mittwoch, den 19.2., kam es in den frühen Abendstunden zu einer lang erwarteten Alarmübung in und um die Justizvollzugsanstalt Ziegenhain. Hieran beteiligt war auch der Ortsverband Schwalmstadt mit seinen Einheiten.

„Was passiert bei einem Stromausfall und wie können wir dabei den regulären Betrieb der JVA sicher stellen?“ Diese beiden Fragen stellten sich der Leitung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Ziegenhain aufgrund von geplanten Umbau- und Renovierungsarbeiten am Gebäudekomplex. Um neben den anstaltseigenen Stromerzeugern eine weitere Rückfallebene zu besitzen, reifte so der Plan ein Beleuchtungskonzept bei Stromausfall zu entwickeln. Hierfür waren die Feuerwehren Treysa und Ziegenhain, sowie das Technische Hilfswerk Schwalmstadt angefragt. Nach mehreren Besprechungen und einer gemeinsamen Ortsbegehung, sowie Einweisung aller Beteiligten, stand der Notfallplan. Dieses Konzept galt es nur noch unter realistischen Bedingungen zu beüben.


Ein halbes Jahr später, kurz vor 19 Uhr war es dann soweit: Die Feuerwehren Treysa, Ziegenhain und das THW Schwalmstadt erreichte die Alarmierung Stromausfall JVA Ziegenhain! Binnen kürzester Zeit waren die erste Einheiten der Feuerwehr vor Ort und konnten nach Einweisung durch den Einsatzleiter mit dem Aufbau der Beleuchtung in den ihnen zugewiesenen Bereichen um die Justizvollzugsanstalt beginnen. Kurze Zeit später traf auch der Ortsverband Schwalmstadt mit seinen beiden Bergungsgruppen und dem Zugtrupp an der Einsatzstelle ein. Nach weiterer Einweisung durch die Einsatzleitung vor Ort konnten, koordinert durch ihren Zugführer, die 1. sowie die 2. Bergungsgruppe ihre Arbeiten im Innenhof des Anstaltgeländes beginnen. Hier wurde mithilfe der Kurbelmasten von GKW I und der Stromersatzanlage großflächig taghell ausgeleuchtet. Zusätzlich kamen zwei Powermoon Leuchtballons zum Einsatz um verwinkeltere Ecken zu beleuchten. Zügig abgearbeitet, konnte die Einsatzaufträge ca. eine Stunde nach Alarmierung als ausgeführt gemeldet werden.

Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags wird das Technische Hilfswerk auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen tätig und leistet natürlich auch Amtshilfe, sofern ihm das mit seinen Mitteln möglich ist. Hierzu gehört nicht nur die Feuerwehr, sondern alle Bereiche der Gefahrenabwehr. Aus diesem Grund ist der Ortsverband Schwalmstadt sehr erfreut, daß die Kooperation auch auf dem schwierigen Feld der polizeilichen Tätigkeit bzw. der Justiz so reibungslos funktioniert.

Im Einsatz waren: MTW Zugtrup, GKW I, MzKW, Anhänger SEA, 11 Helfer


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